Verkündung des Milliarden-Investitionspaket der Thüringer Landesregierung für die Landkreise, Städte und Dörfer ist in Wahrheit  Schuldenprogramm ohne kommunale Rechtssicherheit und ohne Garantie für zusätzliche Investitionen. Noch nie zuvor hat eine Thüringer Landesregierung so dreist nur im Zeitraum einer Legislaturperiode gehandelt und die Lasten und Kosten ihrer Politik der nächsten Generation aufgebürdet und deren finanziellen Handlungsspielräume dauerhaft eingeschränkt.
Nur eine große Verkaufs-Zahl fürs öffentliche Schaufenster:
Bisher ist die Thüringer Landesregierung ihrer Pflicht schuldig geblieben und hat ihre eigentlichen Hausaufgaben nicht gemacht. Die zukünftige Ausgestaltung des Thüringer Finanzausgleichsgesetz im Rahmen des Doppelhaushaltes 2026/2027 ist bisher nicht bekannt und genauso fehlt bisher jeder Vorschlag der Landesregierung wie groß der prozentuale kommunale Anteil in Thüringen am Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes in den nächsten 12 Jahren sein soll. Es erscheint fachlich vollkommen irrational eine Milliarde Euro Schulden aufzunehmen, welche in den nächsten 25 Jahren ca. 500 Mio. Euro Zinsen kosten, wenn zeitgleich in den nächsten 12 Jahren ca. 2,8 Milliarden Euro  Zuschuss aus dem Bundes-Sondervermögen nach Thüringen fließen.
Keine Garantie für zusätzliche Investitionen:
Es fehlt jede Garatie, dass das Milliarden-Investitionsprogramm vollständig ZUSĂ„TZLICHE Investitionen sind, und nicht nur bereits  geplante Investitionen in den mittelfristigen Planungen abbilden wird und in den nächsten Jahren ein groĂźer Verschiebebahnhof  in die kommunalen Verwaltungshaushalte und in bereits bestehende, nicht zukunftsfeste ineffiziente Strukturen stattfindet, weil die Landesregierung die fehlende Ausfinanzierung staatlicher Aufgaben nicht korrigiert.Â
Ohne Reformen in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik droht durch den „Schulden-Regen“ Preisüberhitzung und Inflation:
Ohne politische Reformen und zusätzliche Angebotskapazitäten auf dem Wirtschafts- und Arbeitsmarkt, werden die unkoordinierten Schuldenprogramme auf allen politischen Ebenen (EU, Bund, Länder und Kommunen) vor allem eine Preisüberhitzung zur Folge haben, und viele geplanten Projekte werden aufgrund steigender Inflation nicht umgesetzt werden können. Dies hätte auch negative Auswirkungen auf die sich langsam erholende Entwicklung bei den Privat-Investitionen, bspw. für die Familie deren Traum vom eigenen Einfamilienhaus noch teurer wird.
Verfassungsrechtliche Risiken und fehlende Rechtssicherheit fĂĽr die Kommunen:
Auch unter den Gesichtspunkten der Generationengerechtigkeit und der Schuldenbremse, erscheint das Vorhaben mit großen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden, dass es sich in Wahrheit um eine versteckte Schuldenaufnahme an der Schuldenbremse vorbei handelt. Die Kommunen sind zwar auf dem Papier Schuldner und Kreditnehmer. Das Land Thüringen steht aber vollständig als Finanzierer für Zinsen und Tilgung im Rücken und bürgt nur mittelbar mit jährlichen Zuschüssen an die Kommunen. Es ist vollkommen fragwürdig, wer den Kommunen die dauerhafte gesetzliche Garantie gibt, dass das Land sich bis 2049 an sein Versprechen der zusätzlichen Investitionsgelder gebunden fühlt und nicht zwischendurch einfach an anderen Stellen im Landeshaushalt Landeszuschüsse ersatzlos streicht oder die Zuschüsse für Zins und Tilgungszahlungen per Gesetzesänderung wieder einstellt und die Kommunen selbst auf den Krediten sitzen bleiben.
FĂĽr eine groĂźe mediale Feierstunde und politisches Verkaufsmarketing ist es viel zu frĂĽh, bis nicht alle Zahlen und Details der zukĂĽnftigen Ausgestaltung der ThĂĽringer Kommunalfinanzen auf dem Tisch liegen.