FDP-Fraktion warnt Bildungsminister Holter (Linke) vor direkter Einflussnahme auf den Schulnetzplan des Saale-Holzland-Kreises

„Ein neues Namensschild an der Schultür bedeutet nicht automatisch Verbesserungen für das Schulleben und die pädagogische Qualität des Unterrichts.“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Kreistag des Saale-Holzland-Kreises Patrick Frisch die angesetzte Abstimmung zur Schulartänderung der Staatlichen Regelschule „J.W. Heimbürge“ Kahla in eine Gemeinschaftsschule, mit den Klassenstufen 5 bis 10, in der kommenden Kreistagssitzung am 7. Dezember 2022. Offensichtlich wird durch das Thüringer Bildungsministerium auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes eine Abstimmung im Kreistag erzwungen, bevor der zuständige Bildungsausschuss des Kreistages seine fachlichen Beratungen mit einer Beschlussempfehlung zu dem Antrag abschließen konnte.

Für die FDP-Fraktion im Kreistag ist es wichtig, dass die Schulen selbst eine größere Eigenständigkeit erhalten, um ihr eigenes Schulprofil mit Partnern und Kooperationen vor Ort weiterzuentwickeln und in sachlichen Gesprächen dieses mit den anderen Schulen in der Region, dem Schulträger und dem Kreistag auf Augenhöhe gemeinsam abzustimmen. So sehr wir die Eigeninitiative der Verantwortlichen in der Regelschule Kahla vor Ort begrüßen, so bedauerlich und inakzeptabel ist es, dass scheinbar die Kommunikation und Abstimmung in diesem Prozess von Beginn an vorrangig mit dem Linke-geführten Thüringer Bildungsministerium erfolgt ist und nicht mit dem Schulträger, dem Kreistag und den anderen Schulen in der Region. Insbesondere gibt es bei der beantragten Schulartänderung seitens der FDP-Fraktion nach wie vor viele offene Fragen, u.a. zum eingereichten pädagogischen Konzept, zur Zukunftsfähigkeit der anderen Schulen in der Region sowie zu möglichen Auswirkungen auf die Schulsanierungsprioritätenliste des Landkreises und den damit verbundenen geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt des Kreishaushaltes.

Bereits im Frühjahr diesen Jahres, als der Schulnetzplan des Saale-Holzland-Kreises für den Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 per Beschluss im Kreistag fortgeschrieben wurde, hat die FDP-Fraktion zu der beantragten Schulartänderung in Kahla zwei grundlegende Erwartungen formuliert, welche für eine Zustimmung aus Sicht der FDP-Fraktion erfüllt sein müssen:

  1. Die FDP-Fraktion erwartet, dass anhand des eingereichten pädagogischen Konzepts deutlich wird, wie sich die Schule ihre eigene zukünftige Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren vorstellt, insbesondere ob bspw. eine zukünftige Erweiterung um eine Primarstufe (Klassenstufe 1 bis 4) sowie eine vollständige inklusive Beschulung angestrebt wird. Zugleich sollte klar ersichtlich sein wie man sich die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Leuchtenburg-Gymnasium als kooperierende Schule für die gymnasiale Oberstufe vorstellt.
  2. Die FDP-Fraktion erwartet vor einer Abstimmung im Kreistag einen gemeinsamen Beteiligungs-Prozess auf Augenhöhe mit allen Schulen in der Schulregion Südliches Saaletal (u.a. Grundschulen, Förderzentrum, Gymnasium), in welchem die zukünftigen möglichen Auswirkungen der Schulartänderung auf die anderen Schulen, insbesondere deren Zukunftsfähigkeit,  bekannt sind und gemeinsam im Einvernehmen abgestimmt werden.

„Die Stadt Kahla und die Region Südliches Saaletal brauchen auch in der Zukunft in der Schullandschaft ein leistungsstarkes Gymnasium. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass nach wie vor die gemäß §6a Absatz 3 Satz 5 Thüringer Schulgesetz vorgeschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen der Regelschule Kahla und dem Gymnasium Kahla weder inhaltlich vorbereitet noch geschlossen ist, insbesondere sind wesentliche Inhalte der Zusammenarbeit (bspw. 2. Fremdsprache) ungeklärt. Zugleich nimmt die FDP-Fraktion die Sorgen des Leuchtenburg-Gymnasiums um ihre eigene Zukunft und ihre gegenwärtigen organisatorischen Schwierigkeiten sehr ernst, u.a. hat das Leuchtenburg-Gymnasium neben dem Lehrermangel zur Zeit nur eine Interims-Schulleitung als Übergangslösung. Die Aufgabe der Schulleitung am Leuchtenburg-Gymnasium wird ggw. durch den Schulleiter des Hermsdorfer Gymnasiums in Doppelfunktion mit wahrgenommen.“, verdeutlicht der FDP-Fraktionsvorsitzende Patrick Frisch den Blickwinkel der Liberalen.

Im Ergebnis stehen in diesem Prozess nicht nur die Schulgebäude mit Namensschildern im Mittelpunkt, sondern die Entscheidung für alle Schulstandorte, in denen auch zukünftig ein nachhaltig pädagogisch wertvoller Unterricht einschließlich außerschulischer Angebote zukunftsfest gewährleistet werden muss. Dabei ist es zum einen die Aufgabe des Freistaats Thüringen und des Ostthüringer Schulamtes endlich ausreichend Lehrpersonal und Schulleitungen in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Zum anderen hat der Landkreis als Schulträger die Aufgabe unsere Schulen weiter zu modernisieren, Investitionen in die digitale Infrastruktur mit mehr Richtung und Tempo voranzubringen und innovative Klassenzimmer in der Zukunft zu ermöglichen, welche den Fortschritt willkommen heißen. Das wird auch in kommenden Jahren ein substanzieller Arbeits-Schwerpunkt der Kreisverwaltung und des Kreistages sein, dies auch in den jeweiligen Haushaltsbeschlussfassungen finanziell zu untersetzen. Das ist die berechtigte Erwartung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien und der Lehrerkollegien in den Schulen. Für diese Bildungsziele wird sich die FDP-Kreistagsfraktion auch zukünftig einsetzen.

Abschließend warnt die FDP-Fraktion den Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (Linke) vor einer direkten Einflussnahme auf den Schulnetzplan des Saale-Holzland-kreises durch das Thüringer Bildungsministerium und erwartet, dass das Abstimmungsvotum durch den Kreistag auch in Erfurt respektiert wird. In einer Demokratie sollte man in der Zwischenzeit gelernt haben, dass man für seine Anliegen in sachlichen Diskussionen mit Argumenten und Fakten überzeugt sowie bestehende Fragen vor einer Entscheidung auch vollständig beantwortet werden, und nicht im Zweifel mit der Androhung von politischen Druck und ministerieller Verwaltungsbürokratie im Sinne von §13 Absatz 6 Thüringer Schulgesetz versucht Abstimmungen zu erzwingen und mögliche Entscheidungen des Kreistages im Nachgang zu übergehen.