Die Stadt braucht einen genehmigungsfähigen Haushalt

Haushalt in der Pandemie-Zeit

Die Steuereinnahmen der Stadt Jena sind im Laufe des Jahres 2020 drastisch eingebrochen und werden sich in 2021 nicht wieder erholen. Das Thüringer Haushaltsrecht verlangt, dass die Stadt einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt, was mit sehr weitreichenden Kürzungen verbunden wäre. Oder die Stadt Jena erstellt ein Haushaltssicherungskonzept (HSK), welches weniger drastische Einsparungen in 2021 vorsieht, dafür aber aufzeigt, wie in den Folgejahren ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann.

„Wir brauchen eine nachhaltige Finanzpolitik, damit die Stadt Jena handlungsfähig bleibt. Außerdem muss der Haushalt vom Landesverwaltungsamt genehmigt werden können. Eine haushaltslose Zeit führt zu drastischeren Kürzungen als ein HSK.“ Die FDP-Fraktion wird daher das vom Oberbürgermeister vorgelegt HSK in seinen Grundzügen mittragen und nur wenige Änderungen beantragen. „So wollen wir beispielsweise, dass die Kürzungen bei Bürgerbeteiligung und Freien Schulen weniger drastisch ausfallen als im Verwaltungsentwurf. Dazu ist es uns gelungen, eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze für 2021 aufzuschieben“, ergänzt Stefan Beyer. „Das Gewerbe hat wegen der Pandemie viel einstecken müssen und braucht jetzt keine weiteren Belastungen durch die Politik. Daher wäre eine Gewerbesteuererhöhung das völlig falsche Signal!“

Über die Landtagsfraktion wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Durchschnittsregelung für Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze aufgehoben wird. Diese zwingt Gemeinden in einer Haushaltsnotlage dazu, die Hebesätze auf den Landesdurchschnitt anzuheben. Das droht auch Jena in den Folgejahren. Jetzt sind fast alle Gemeinden in einer Notlage, was zu einer Automatik führt: Alle erhöhen die Steuer auf den Durchschnitt und erhöhen damit den Durchschnitt selbst, was wiederum zu einer Steuererhöhung führt. „Das ist schon ein abartiger finanzpolitischer Effekt, den wir im Land Thüringen abschaffen sollten“.